SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/wir ermächtigen den o.a. Zahlungsempfänger widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinen/unseren Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweise:
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für den Fall der Nichteinlösung oder des Widerspruchs verpflichte ich mich/verpflichtigen wir uns, die dadurch entstehenden Kosten (u. a. Rücklastschriftgebühren Kreditinstitut) zu erstatten.

Gemeindeverwaltung Schopfloch, Marktplatz 2, 72296 Schopfloch
DE23ZZZ00000122842
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeindeverwaltung Schopfloch vergeben

Ihre Angaben

Steuer- bzw. Rechnungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung: *













Kontoverbindung














zum Anhören:

Mit dem Absenden des Formulars stimme ich der Datenschutzerklärung zu.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder
Informationen:

Haben Sie Fragen?



Gemeindeverwaltung Schopfloch
Gemeindekasse
Marktplatz 2
72296 Schopfloch

Tel.: 07443 9603-0

E-Mail: zentrale@schopfloch.de


Datenschutz  Impressum

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben: